Gemäß § 11 der Satzung werden im ESSC folgende Ehrungen durchgeführt:
§ 1
für Zugehörigkeit
1. durch Verleihung der silbernen Ehrennadel bei 25 Jahren Mitgliedschaft
2. durch Verleihung der goldenen Ehrennadel bei 40 Jahren Mitgliedschaft
3. durch Verleihung der besonderen Ehrennadel bei 50 Jahren, 60 Jahren und 70 Jahren Mitgliedschaft.
Weitere Ehrennadeln werden im Abstand von 5 Jahren verliehen
§ 2
für Verdienste
1. durch Verleihung der silbernen Ehrennadel
2. durch Verleihung der goldenen Ehrennadel
3. durch Verleihung der Ehrenmitgliedschaft
4. durch Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Der Vorstand ist nicht an diese Reihenfolge gebunden.
§ 3
für herausragende sportliche Leistungen
1. durch besondere Würdigung der Leistung
(ggf. in Verbindung mit einem Präsent)
a) für erste Plätze bei Bezierksmeisterschaften
b) für erste bis dritte Plätze bei Landesmeisterschaften
2. durch Verleihung der Ehrenplakette
a) bei Berufung zu Länderkämpfen mit der Nationalmannschaft
b) bei außerordentlichen sportlichen Erfolgen
§ 4
Diese Ehrenordnung wurde in der Mitgliederversammlung des ESSC am 31. März 2000 vorgestellt und angenommen. Sie gilt als Teil der Satzung.